Die letzten Schritte zur Mehrwegpflicht

Die Mehrwegpflicht steht vor der Tür und dein Betrieb hat noch nicht mit Mehrwegalternativen vorgesorgt? Dann wird es höchste Zeit! In diesem Last Minute-Leitfaden geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Fragen, die du noch klären solltest und welche Schritte folgen.

Keine Sorge: Wir begleiten dich auf deinem Mehrweg!


Kurz und knapp: die Mehrwegpflicht

Ab dem 01.01.2023 sind gastronomische Betriebe, Cateringunternehmen und der Lebensmitteleinzelhandel dazu verpflichtet, ihre Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten.

Mit diesem Beschluss reagiert die Bundesregierung auf die immer größeren Berge an Einwegverpackungen, die im To Go-Bereich in den vergangenen Jahren entstanden sind.

Welche Fragen muss ich klären?

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Check → Betrifft mich die Mehrwegpflicht?
Dein Betrieb fällt unter das neue Mehrweggesetz, wenn du Speisen und Getränke zum Außer-Haus-Verzehr anbietest und mindestens einer folgenden Punkte zutrifft:

  • Anzahl Mitarbeitende: In deinem Betrieb arbeiten mehr als 5 Personen
  • Größe des Betriebes: Die Verkaufsfläche deines Betriebes ist mindestens 80m² groß


Und wenn mein Betrieb kleiner ist und nicht in die Pflicht fällt?

  • Freiwilliges Mehrwegangebot: Für kleine Betriebe eignet sich besonders der Anschluss an ein Poolsystem
  • Befüllen von Kund*innengefäßen: Das Befüllen von mitgebrachten Behältnissen ist auch für einen kleinen Betrieb Pflicht! Mit Hinweisschildern solltest du auf diese Möglichkeit aufmerksam machen.


Für welche Produkte brauche ich eine Alternative?
Für alle Einwegverpackungen, die aus Kunststoff bestehen oder einen Kunststoffanteil enthalten.
Für Einwegbecher egal welchen Materials muss immer eine Mehrwegalternative angeboten werden.

Eine Verpackung gilt übrigens dann als Mehrwegverpackung, wenn sie gespült und erneut befüllt werden kann



Welches System soll ich verwenden?

  1. Anschluss an ein überregionales Poolsystem: Der Betrieb zahlt monatlich eine fixe Gebühr und nimmt eine bestimmte Anzahl an Mehrwegprodukten ab. Dafür schließt er sich an ein deutschlandweites Mehrwegnetz an. Kund*innen können die Produkte dann bei jeder Partner*innen-Gastronomie zurückgeben. Vorteil: Einfache Lösung für kleine Betriebe.
  2. Entwicklung eines eigenen Systems: Kommt ein Poolsystem nicht infrage, kann auch ein betriebseigenes System angeboten werden. Entweder mit standardisierten Produkten eines Anbieters oder mit individuell angefertigten. Vorteil: Klare Kostenkontrolle, da keine Gebühr erhoben wird, eigenes Branding und Produktwünsche sind möglich.
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Die nächsten Schritte:

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Auswahl eines Mehrweganbieters

  • Wenn für dich ein eigenes System infrage kommt, stehen wir dir gerne als All-In-One Partner zur Seite. Wir entwickeln und produzieren nicht nur eigene Mehrwegprodukte, sondern unterstützen dich auch beim Aufbau deines eigenen Mehrwegsystems. Wir finden dann zusammen die für dich passende Lösung, die nicht nur nachhaltig, sondern auch super funktional ist. 

    Wir beraten dich →


Auswahl der Produkte


Größe:
Wie groß sind die Verpackungen, die ich normalerweise nutze?
Welches Volumen, welche Höhe und Breite benötigt dann meine Mehrwegalternative? 

Material:
Glas, Edelstahl und Kunststoff sind die gängigsten Materialien für Mehrwegverpackungen. Welches für deine Anforderungen passt, kannst du in unserem Materialvergleich nachlesen:

Materialvergleich



Eigenschaften, die deine Mehrwegverpackung umfassen sollte:
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  • Stapelbar (aufeinander)
  • Nestbar (ineinander)
  • Mikrowellenfest
  • Spülmaschinengeeignet
    (Temperaturen über 80 °C)
  • Recycelbar
  • Auslaufsicher

    Unsere Mehrwegschale  →



Umsetzung in der Praxis

 

  • Mehrweg darf nichts kosten: 
    Die angebotenen Mehrwegalternativen dürfen für Endkonsument*innen nicht teurer als die Einwegvarianten sein. Es darf aber ein Pfand erhoben werden, das die Kund*innen bei Rückgabe des Behältnisses wiederbekommen.

  • Rücknahme:
    Dein Betrieb ist dazu verpflichtet, die ausgegebenen Mehrwegverpackungen auch wieder zurückzunehmen. Das erhobene Pfand wird dann wieder an die Kund*innen ausgegeben. 
  • Hygiene:
    Zurückgegebene, schmutzige Verpackungen sollten getrennt gesammelt werden und nicht in die Nähe von Lebensmitteln kommen.

    Achte darauf, dass die von dir verwendeten Mehrwegverpackungen spülmaschinenfest sind und auch bei hohen Temperaturen erhitzt werden können. Dann ist die Hygiene genauso gegeben, wie bei normalem Geschirr.
  • Entsorgung der Behälter:
    Hast du dich einem System angeschlossen, kannst du die kaputten Behältnisse an den Systembetreiber zurückgeben. Kaufst du die Mehrwegverpackungen selbst ein, solltest du auf eine 100 %-ige Recyclingfähigkeit achten.
  • Bußgelder:
    Da durch die Nichteinhaltung der Mehrwegpflicht Wettbewerbsvorteile möglich sind, werden Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € bestraft. 



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